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Allgemeine Geschäftsbedingungen von felsland - teamtage

für unser gemeinsames Vertragsverhältnis (Stand 26.01.2016)

 

Auftragserteilung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung zu einem felsland teamtage-Programm erfolgt auf der Grundlage eines gültigen und vorab abgesprochenen Angebotes. An individuelle teamtage- und Gruppenangebote halten wir uns in der Regel 1 Monat gebunden. Die verbindliche Anmeldung kann persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder Email an uns adressiert sein. Die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen sind dabei zu akzeptieren. Gesonderte Absprachen, die vom Angebot abweichen, bedürfen einer schriftlichen Form (z.B. per Email). Als Auftraggeber benennen Sie uns einen Ansprechpartner für Vertragsfragen und einen Ansprechpartner (so dies nicht dieselbe Person ist) für die Veranstaltung vor Ort, mit dem sämtliche, zur Durchführung des Vertrages relevanten Punkte verbindlich abgesprochen werden können. Alle mit angemeldeten Personen/Teilnehmer akzeptieren automatisch die dem Vertrag zu Grunde liegenden Vertragsbedingungen und sind auf Anfrage namentlich und mit Adresse aufzuführen. 

Buchungsbestätigung und Zahlungsbedingungen

Nach Ihrer Auftragserteilung erhalten Sie von uns eine Bestätigung (per Email oder Anruf). Der Vertrag wird damit bereits rechtsverbindlich. Eine schriftliche Buchungsbestätigung und Anzahlungsrechnung folgen per Post. Mit der Auftragserteilung erheben wir eine Anzahlungs- und Reservierungsgebühr in Höhe von EUR 200,- (inkl. MwSt.). Dieser Betrag  ist innerhalb von 10 Tagen zu begleichen und wird auf den Veranstaltungspreis angerechnet. Der Restbetrag des vereinbarten Veranstaltungspreises und ggf. weitere Kostenvereinbarungen werden innerhalb 1 Woche nach der Veranstaltung mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen in Rechnung gestellt.

Leistungen

Der Umfang der von uns zu erbringenden vertraglichen Leistungen orientiert sich am konkret vereinbarten individuellen Angebot, das der Auftragserteilung und der Buchungsbestätigung zu Grunde liegt. Sonderabsprachen und Abänderungen (dies kann z.B. Teilnehmerzahlen, Dauer, Ablaufänderungen, Ortsänderungen betreffen) bedürfen der schriftlichen Bestätigung (z.B. per Email). Auf Rückerstattung von Programmkosten bei selbstverschuldeter Nichtinanspruchnahme aller oder einzelner Leistungen besteht kein Anspruch. Übernachtungs- und Reisekosten der von felsland eingesetzten und beauftragten Trainer sowie unsere Fahrtkosten sind im Angebot bereits enthalten. Werden die Übernachtungs- und Reiseleistungen für Trainer durch den Auftraggeber selbst übernommen, wird dieser Anteil aus dem Angebot gestrichen.

Leistungs- und Preisänderungen

Dem flexiblen Konzept von individuellen Team- und Gruppenveranstaltungen entsprechend, behalten wir uns Ablaufänderungen, die den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht verändern, ausdrücklich vor. Als Kunde werden Sie hiervon in Kenntnis gesetzt. Sachlich berechtigte Gründe, wie z.B. die Abänderung eines Veranstaltungsablaufes oder die Verlagerung des Veranstaltungsortes aus Sicherheitsgründen, können zu Kostenänderungen führen, die Sie bei mehr als 10% Aufschlag zum kostenlosen Rücktritt berechtigen.

Nutzungsrechte

Die von felsland angefertigten Angebote, Programmentwürfe, Ideen und Konzeptionen sind geistiges Eigentum von felsland und dürfen außerhalb der vertraglich vereinbarten Veranstaltung ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch felsland nicht (auch nicht teilweise) anderweitig genutzt oder umgesetzt werden. Dies betrifft auch den Fall, wenn Sie vom Vertrag zurück treten.

Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Änderung der Teilnehmerzahl

Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns. Als Ersatz für getroffene Vorleistungen und Aufwendungen sowie die Bereithaltung eines Terminfensters und daraus möglicherweise resultierender Ablehnungen anderer Anfragen, können wir pauschalierte Ausfallkosten berechnen, die sich nach dem Zeitpunkt der eingegangenen Rücktrittserklärung richten:

- ab Buchungstermin EUR 200,- pauschal (Dies entspricht der Bearbeitungsgebühr und dem Anzahlungs- und Reservierungsbetrag)
- ab 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 30% der Vertragssumme, mindestens jedoch EUR 200,-
- ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% der Vertragssumme, mindestens jedoch EUR 200,-
- ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80% der Vertragssumme, mindestens jedoch EUR 200,-
- ab 2 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 100% der Vertragssumme, mindestens jedoch EUR 200,-
Für zusätzlich gebuchte oder im Angebot separat ausgewiesene Agentur- und Übernachtungsleistungen gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Dienst- und Fremdleister. 

Mit einer Reise- bzw. Veranstaltungsrücktrittversicherung können Sie sich selbst absichern. Formulare oder Online-Buchungsformulare schicken wir auf Anfrage zu.

Für Umbuchungen nach erfolgter Buchungsbestätigung wird ein Rücktritt vom bestehenden Vertrag auf der Grundlage obiger Rücktritts- und Stornoregelung mit gleichzeitiger Neuanmeldung erforderlich. Umbuchungs- und Änderungswünsche, denen wir mit geringem Aufwand nachkommen können und durch die uns keine Ausfallkosten entstehen, sind davon nicht betroffen.

Der Rücktritt einzelner Teilnehmer und somit eine Verringerung der Teilnehmerzahl im Rahmen der von Ihnen gebuchten vertraglichen Leistung muss uns spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Dies gilt genauso für Teilnehmerzahlerhöhungen. Der Vertrag behält dabei seine Gültigkeit. Bei Personenbezogenen Veranstaltungspreisen behalten wir uns eine Anpassung des Veranstaltungspreises pro Person zum Angleich an die vereinbarte Vertragssumme ausdrücklich vor. Bei pauschal vereinbarten Veranstaltungskosten errechnen wir die ggf. entstehenden Mehrkosten bei Teilnehmerzahlerhöhung oder ggf. ersparten Aufwendungen bei Teilnehmerzahlreduzierung und passen den Veranstaltungspreis den tatsächlichen Vertragsänderungen an. Ihr Recht zum Rücktritt gemäß der oben angeführten Rücktrittsbedingungen bleibt davon unberührt.

Rücktritt durch den Veranstalter

Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn ein oder mehrere Teilnehmer trotz Anmahnung die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stören oder ein oder mehrere Teilnehmer aufgrund der Fehleinschätzung ihrer Leistung den Anforderungen der Veranstaltung nicht gewachsen sind. felsland behält den Anspruch auf den Veranstaltungspreis abzüglich dem Wert ersparter Aufwendungen. Wir können außerdem von der vertraglich vereinbarten Veranstaltung oder auch Teilleistungen zurücktreten, wenn Sie als Auftraggeber oder ein oder mehrere Teilnehmer den Anforderungen aus Ihrem Rechts- und Pflichtenkreis trotz einmaliger Aufforderung nicht nachkommen. Des weiteren können wir vom Vertrag zurück treten, wenn eine sichere Durchführung aufgrund höherer Gewalt nicht möglich erscheint, worüber Sie im Eintrittsfall unverzüglich informiert werden. Für diesen Fall erhalten Sie als Auftraggeber zunächst eine Gutschrift über den bereits eingezahlten Veranstaltungsbetrag, die Sie sich durch uns für eine Neubuchung verrechnen oder zurückerstatten lassen können.

Höhere Gewalt § 651j BGB

Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie als Auftraggeber den Vertrag alleine nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so findet zunächst die Gewährleistungsregelung Anwendung. Durch höhere Gewalt entstehende Veranstaltungsmehrkosten werden von beiden Parteien je zur Hälfte getragen.

Haftung, Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss

felsland haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordentliche Erbringung der vereinbarten Leistung. Die Teilnahme an Veranstaltungen, die mit besonderen Risiken verbunden und objektiven Gefahren behaftet sind, erfolgt für alle Teilnehmer auf eigene Gefahr. Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Veranstaltungspreises beschränkt, sofern ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und sofern felsland für einen entsprechenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Wir haften nicht für Schäden und Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung von uns lediglich vermittelt und ausdrücklich als Fremdleistung angegeben werden. Wir haften ferner nicht bei Verlust oder Beschädigung von Eigentum von Kunden im Zusammenhang mit der durchgeführten vertraglich vereinbarten Veranstaltung.

Ebenso ausgeschlossen ist eine Haftung für mögliche Schäden, die durch Nichtbeachtung von, auf sichere Durchführung abzielende Anweisungen der Trainer entstanden sind. Die fachtechnische Verantwortung während einer Veranstaltung liegt bei felsland und den durch felsland als Leistungsgehilfen eingesetzten Trainern. Die allgemeine Aufsichtspflicht und die Haftung für alle Aspekte im Zusammenhang mit der Veranstaltung, die nicht vertraglicher Leistungsbestandteil mit felsland sind, liegen ausdrücklich beim Auftraggeber, bzw. der von Ihnen benannten Ansprech- oder Betreuungsperson vor Ort.

Die durch felsland abgeschlossene Haftpflichtversicherung deckt nur solche Schäden, für die eindeutig eine Haftungsschuld im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungsbestandteile, die durch felsland und durch felsland beauftragte Trainer erbracht werden, festgestellt werden kann. Als Auftraggeber verpflichten Sie sich Schäden und Haftungsansprüche, die sich aus allen damit zusammenhängenden Leistungen ergeben können und die nicht in unserem Haftungsbereich liegen, vollumfänglich durch eine separate oder durch jeden Teilnehmer selbst getragene eigene Veranstaltungshaftpflichtversicherung, Kfz- und Personentransportversicherung, Unfallversicherung und ggf. weitere erforderliche Versicherungen abzusichern.

Voraussetzungen und erhöhtes Risiko bei Team- und Outdoorveranstaltungen

Alle Veranstaltungen und unsere Leistungsbausteine werden von uns gewissenhaft vorbereitet. Wir können aber keine Garantie für subjektiv dargestellte Veranstaltungserfolge geben. Es liegt in der Natur der Sache, dass unsere Veranstaltungen mit dem Merkmal Abenteuer, Risiko und Ungewissheit verbunden und maßgeblich von den Fähigkeiten der Teilnehmer und deren Bereitschaft, eine sichere Durchführung zu unterstützen, abhängig sind. Darin liegt auch der besondere Reiz dieser Programme. Dies sollten Sie als Auftraggeber und/oder Teilnehmer vor der Buchung bedenken und mit einem dafür entsprechenden Bewusstsein teilnehmen.

Für die physische und psychische Eignung zur Teilnahme an der vertraglich vereinbarten Veranstaltung ist jeder Teilnehmer im Einzelnen selbst verantwortlich. Gesundheitliche Einschränkungen und alles Weitere, das eine uneingeschränkte Teilnahme beeinträchtigen könnte, sind uns im Voraus mitzuteilen und können zum Veranstaltungsausschluss oder Haftungsausschluss führen. Eine Teilnahme unter Alkoholeinfluss schließen wir ausdrücklich aus und führt zum sofortigen Veranstaltungsausschluss ohne Ersatzanspruch. 

Bei sämtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass für alle Teilnehmer ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (durch Stolper- oder Absturzgefahr, Wasserströmung, Kälteschäden, Erschöpfung, Konzentrationsverlust und viele objektive Gefahren in der Natur oder durch Anlagen und Gegenstände, die zur Durchführung der vereinbarten vertraglichen Leistung genutzt werden), das auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch unsere Veranstaltungsleiter und Trainer nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Auch ist zu beachten, dass bei Veranstaltungen im freien Gelände, vor allem in abgelegenen Bereichen und Regionen, aufgrund technischer und logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können. Von jedem Teilnehmer wird das entsprechend erforderliche Maß an Eigenverantwortung, Teamgeist, Belastbarkeit, Umsicht und Risikobereitschaft vorausgesetzt. Offene Fragen zum Gefahren- oder Risikopotential einer Veranstaltung müssen durch den Teilnehmer vor Vertragsabschluss mit felsland und ggf. mit weiteren Leistungserbringern gesondert geklärt werden. Erhöhte Anforderungen oder Gefahren, die sich unvorhersehbar im Ablauf einer Veranstaltung einstellen können, bedingen meist Neubewertungen und daraus folgende Ablaufänderungen, die wir uns ausdrücklich vorbehalten und mit Ihnen gemeinsam besprechen.

Mitwirkungspflicht, Gewährleistung

Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden, abzuwenden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandung der nicht vertragsgemäßen Durchführung der Veranstaltung unverzüglich der Veranstaltungsleitung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Abhilfe kann durch eine gleichwertige Ersatzleistung erfolgen, unverhältnismäßiger Aufwand zur Abhilfe kann jedoch abgelehnt werden. Erfolgt keine Abhilfe des Leistungsmangels, so sind Sie zur Minderung des Veranstaltungspreises berechtigt. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Ein gerechtfertigter Anspruch auf Minderung des Veranstaltungspreises erlischt, wenn dieser nicht binnen eines Monats gegenüber felsland geltend gemacht wurde.

Veranstaltungsfotos, Medien, Daten

Die durch felsland oder die mit der Leistungsdurchführung beauftragten Trainer gemachten Bild- oder Filmaufnahmen werden bei Eignung evtl. und nur zu eigenen Werbezwecken genutzt und in eigenen Printmedien oder auf unserer eigenen Webseite veröffentlicht. Die dabei abgebildeten Teilnehmer der Veranstaltung erteilen dafür nach §22 KunstUrhG ihre Einwilligung. Sollten Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, teilen Sie uns dies im Voraus bitte ausdrücklich mit. Von uns erhobene persönliche Daten dürfen von uns intern genutzt und nur in Sonderfällen (Leistungspartner, die die Daten zur Durchführung der Veranstaltung ebenfalls benötigen, verantwortliche Trainer vor Ort, Versicherungen, die die Vertragsleistungen absichern, Behörden, die einen Datenanspruch erheben) von uns an Dritte weitergeleitet werden.  

Unwirksamkeit, Gerichtsstand

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des gesamten Veranstaltungsvertrages. Als Gerichtsstand wird Tübingen festgelegt.

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Bitte weisen Sie uns auf weitere vertraglich zu regelnde Punkte hin, sollten wir diese nicht entsprechend berücksichtigt haben.